Verbrauchermagazin, Deutschland 2026
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Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten
• Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten
Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten: Immer mehr Menschen möchten sich zuckerfrei oder zuckerreduziert ernähren. Die Lebensmittelindustrie scheint nun eine Lücke bei der Lebensmittelkennzeichnung zu nutzen, um Produkte als Low Sugar zu vermarkten, obwohl sie den Blutzuckerspiegel erheblich beeinflussen können. Auf den Produkten steht: Nur 2 Gramm Netto-Kohlenhydrate, Kein Zucker, Keto-geeignet. Doch in diesen Lebensmittelprodukten befinden sich Inhaltsstoffe wie die Isomalto-Oligosaccharide - IMO -, die zu 50 bis 70 Prozent vom Körper absorbiert werden und den Blutzuckerspiegel mit einem glykämischen Index von 35 bis 50 erhöhen - fast wie Zucker (GI 65). Doch IMO darf in der EU als Ballaststoff deklariert werden. Ballaststoffe sind von der Kohlenhydratberechnung ausgenommen. Ein Produkt mit 25 Gramm wirksamen Kohlenhydraten kann deshalb mit dem Vermerk 0 Gramm Netto-Kohlenhydrate verkauft werden. Warum erlauben: Behörden solche irreführenden Deklarationen?